Professionelle Baumpflege richtet sich nach gegebenen Gesetzten und aktuellen Stand der Technik. Dies ist in der ZTV-Baumpflege hinterlegt und rechtlich für alle binden, die Großbäume, Obstbäume oder Hecken schneiden. Dazu zählen die gesetzlichen Zeiten, wo Bäume gefällt und Hecken stark zurück genschnitten werden dürfen. Dies ist vom 01.10. - 28.02. festgelegt.
Auch darf nicht jeder Baum einfach so gefällt werden. Grundsätzlich spricht man von Bäumen mit einem Stammdurchmesser von 80 cm auf einem Meter höhe gemessen, von einem genehmigungspflichtigen Altbaum. Eine solche Ausnahmegenehmigung muss der Baumbesitzer vor der Fällung beantragen bei der untern Umweltschutzbehörde.
Eigentum verpflichtet:
In Deutschland sind Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre Bäume regelmäßig auf deren Verkehrssicherheit hin zu überprüfen. Gefahren, die von Bäumen ausgehen könnten, müssen vom Grundstückseigentümer rechtzeitig erkannt und beseitigt werden.
Wer ist für die Baumkontrolle zuständig?
Ein Grundstückseigentümer mit Baumstand haftet grundsätzlich für die Verkehrssicherheit seiner Bäume. Das bedeutet, er muss dafür sorgen, dass vom Baumbestand keine Gefahr für Dritte ausgeht. Daher müssen Baum-Eigentümer ihre Bäume regelmäßig auf Schäden, Standfestigkeit und Erkrankungen kontrollieren. Wer diese Verkehrssicherungspflicht verletzt, riskiert unter Umständen hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen.
In welchem Umfang die Baum- und Astkontrolle durchgeführt werden muss, hängt davon ab, ob der Baum sich im Privatbesitz oder im öffentlichen Besitz befindet.
Grundstückseigentümer sollten regelmäßig ihren Baumbestand durch Sichtkontrollen inspizieren. Diese Kontrolle sollte idealerweise im belaubten Zustand erfolgen, um den Gesundheitszustand und eventuelle Schäden an Krone und Ästen besser beurteilen zu können.
Nach Stürmen, starkem Schneefall, Gewittern oder anderen extremen Wetterereignissen empfiehlt es sich zusätzliche Kontrollen durchzuführen. Solche Ereignisse können Schäden am Baum verursachen, die sofortiges Handeln erfordern.
Bei auffälligen Bäumen, etwa wenn bei der regelmäßigen Sichtkontrolle Risse, Pilzbefall oder abgestorbene Äste festgestellt werden, sind intensivere Kontrollen durchzuführen. In solchen Fällen kann es notwendig sein, einen professionellen Baumkontrolleur hinzuzuziehen.
Baumpflege
Herstellen der Verkehrssicherheit
Lichtraumprofil
Todholz Entfernung
Kroneneikürzungen nach ZTV-Baumpflege
Kronensicherungen
Sturmschäden und Schneebruch entfernen
Baumkontrolle
Baumkontrolle mit Sichtprüfung nach FLL
Eingehende Baumkontrolle mit Messinstrumenten
Gutachten für Versicherungen und Gerichte
Heckenschnitt
Rückschnitt
Formschnitt
Baumfällungen
Fällungen bodengebunden
Fällungen in schlecht zugänglichen Bereichen mittels Seilklettertechnik
Entsorgung
Anhänger und Häcksler für Grünschnitt ist vorhanden
Wir häckseln auch in Ihren Garten auf Wunsch
Gartenpflege
Auf Anfrage mähen wir auch Rasen, Rückschnitt von Sträuchern, und einiges mehr.
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