Baumpflege

Professionelle Baumpflege richtet sich nach gegebenen Gesetzten und aktuellen Stand der Technik. Dies ist in der ZTV-Baumpflege hinterlegt und rechtlich für alle binden, die Großbäume, Obstbäume oder Hecken schneiden.  Dazu zählen die gesetzlichen Zeiten, wo Bäume gefällt und Hecken stark zurück genschnitten werden dürfen. Dies ist vom 01.10. - 28.02. festgelegt. 

Auch darf nicht jeder Baum einfach so gefällt werden. Grundsätzlich spricht man von Bäumen mit einem Stammdurchmesser von 80 cm auf einem Meter höhe gemessen, von einem genehmigungspflichtigen Altbaum. Eine solche Ausnahmegenehmigung muss der Baumbesitzer vor der Fällung beantragen bei der untern Umweltschutzbehörde.

 

 

Eigentum verpflichtet:

In Deutschland sind Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre Bäume regelmäßig auf deren Verkehrssicherheit hin zu überprüfen. Gefahren, die von Bäumen ausgehen könnten, müssen vom Grundstückseigentümer rechtzeitig erkannt und beseitigt werden. 

 

 

Wer ist für die Baumkontrolle zuständig?

Ein Grundstückseigentümer mit Baumstand haftet grundsätzlich für die Verkehrssicherheit seiner Bäume. Das bedeutet, er muss dafür sorgen, dass vom Baumbestand keine Gefahr für Dritte ausgeht. Daher müssen Baum-Eigentümer ihre Bäume regelmäßig auf Schäden, Standfestigkeit und Erkrankungen kontrollieren. Wer diese Verkehrssicherungspflicht verletzt, riskiert unter Umständen hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen.

In welchem Umfang die Baum- und Astkontrolle durchgeführt werden muss, hängt davon ab, ob der Baum sich im Privatbesitz oder im öffentlichen Besitz befindet.

 

Grundstückseigentümer sollten regelmäßig ihren Baumbestand durch Sichtkontrollen inspizieren. Diese Kontrolle sollte idealerweise im belaubten Zustand erfolgen, um den Gesundheitszustand und eventuelle Schäden an Krone und Ästen besser beurteilen zu können.

 

Nach Stürmen, starkem Schneefall, Gewittern oder anderen extremen Wetterereignissen empfiehlt es sich zusätzliche Kontrollen durchzuführen. Solche Ereignisse können Schäden am Baum verursachen, die sofortiges Handeln erfordern.

 

Bei auffälligen Bäumen, etwa wenn bei der regelmäßigen Sichtkontrolle Risse, Pilzbefall oder abgestorbene Äste festgestellt werden, sind intensivere Kontrollen durchzuführen. In solchen Fällen kann es notwendig sein, einen professionellen Baumkontrolleur hinzuzuziehen.

Unser Service:

Baumpflege

Herstellen der Verkehrssicherheit

Lichtraumprofil

Todholz Entfernung

Kroneneikürzungen nach ZTV-Baumpflege

Kronensicherungen

Sturmschäden und Schneebruch entfernen

 

Baumkontrolle

Baumkontrolle mit Sichtprüfung nach FLL

Eingehende Baumkontrolle mit Messinstrumenten

Gutachten für Versicherungen und Gerichte

 

Heckenschnitt

Rückschnitt

Formschnitt

 

Baumfällungen

Fällungen bodengebunden

Fällungen in schlecht zugänglichen Bereichen mittels Seilklettertechnik

 

Entsorgung

Anhänger und Häcksler für Grünschnitt ist vorhanden

Wir häckseln auch in Ihren Garten auf Wunsch

 

Gartenpflege

Auf Anfrage mähen wir auch Rasen, Rückschnitt von Sträuchern, und einiges mehr. 


Firmensitz

Büro

Eichendorffst. 58

94315 Straubing

Email: info@seiltechnik-dendorfer.de

Telephone: +49 (0) 151 65 27 95 89

Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell), um den Cookie-Richtlinien von Google Maps zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Google Maps Datenschutzerklärung.

Impressions